Sabatier Galerie und Kunsthandel GmbH & Co. KG
Steuer-Nr.: 48 208 03289
USt.-IDNr.: DE 11 67 35 625
Sitz Verden
Registergericht Walsrode, HRA 120659
Pers. Haft. Ges.:
Sabatier Beteiligungs GmbH
Sitz Verden, Registergericht Walsrode, HRA 202337
Geschäftsführer: Torsten Sabatier, Frank Sabatier
Bergstraße 2
D-27283 Verden
Tel.+49 (0) 42 31 - 88 30
Fax: +49 (0) 42 31 - 30 58
info@sabatier.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Torsten Sabatier
Frank Sabatier
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung
für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind
ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Verkaufs- und
Lieferbedingungen
I. Allgemeines
a) Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Verkäuferin.
b) Verbraucher
i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
c) Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
II. Vertragsabschluss
Angebote
der Verkäuferin sind unverbindlich. Die Liefermöglichkeit
bleibt vorbehalten. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der
Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die
Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
III. Vergütung
a) Der
angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der Käufer Verbraucher,
enthält der ihm von der Verkäuferin genannte Preis die
gesetzliche Umsatzsteuer. Ist Käufer Unternehmer, versteht sich
der ihm von der Verkäuferin genannte Preis zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Erfolgt die Umsatzbesteuerung gem. § 25a
UStG (Differenzbesteuerung), wird in der Rechnung an den Kunden die
enthaltene Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Wünscht der Kunde den
Versand der Ware, trägt er in jedem Falle die Versandkosten und
evtl. Versicherungen, sowie andere Leistungen dieser Art.
b) Der
Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen
den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die
Verkäuferin vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
c) Der
Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch die Verkäuferin
anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
d) Beanstandungen
der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb
von acht Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
IV.
Lieferung
a) Ist
der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer
über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe
der Sache auf den Käufer über.
c) Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der
Annahme ist.
d) Die
von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich.
Wird eine Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, so
hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach
Ablauf dieser Nachfrist können beide Vertragsparteien durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
e) Fälle
höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können –
suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten
sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs
Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des
betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
V. Annahmeverzug
Ist
der Kunde mit der Annahme der angebotenen Leistung länger als
einen Monat im Verzug, hat er anfallende Lagerkosten zu zahlen. Die
Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition
bedienen. Die Verkäuferin kann statt der Geltendmachung der
tatsächlichen Kosten pauschale Lagerkosten in Höhe von 5 €
pro Tag verlangen, höchstens jedoch 10 % des Kaufpreises.
VI. Eigentumsvorbehalt
a) Die
an einen Unternehmer verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen
Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den
Unternehmer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises
einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus
sonstigen Verträgen und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis
zu deren Einlösung, Eigentum der Verkäuferin, auch wenn
Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung
entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der
Verkäuferin.
b) Die
an einen Verbraucher verkauften Waren bleiben, bis zur restlosen
Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden
Forderungen der Verkäuferin gegen den Verbraucher, insbesondere
der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und
bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung,
Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls
die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt eine Übersicherung
erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 150% der Höhe
ihrer Forderung zu beschränken.
d)
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren
entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Verkäuferin
als Herstellerin gilt. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwirbt die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser Waren.
e) Im
Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände, tritt der Unternehmer
vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus
dem Vertrag ab. Der Unternehmer ist berechtigt, diese bis zum
Widerruf oder der Einstellung seiner Zahlungen an die Verkäuferin
für die Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Zur Abtretung
dieser Forderungen ist der Unternehmer auch nicht zum Zwecke der
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die
Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Verkäuferin
so lange unmittelbar an die Verkäuferin zu bewirken, als noch
Forderungen der Verkäuferin gegen den Unternehmer bestehen.
f) Der
Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder
verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Jeder
Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insb. Pfändungen, sind
dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei
Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
g) Der
Kunde hat der Verkäuferin nach angemessener Vorankündigung
freien Zutritt zu den von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Gegenständen zu gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Instandhaltungsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
h) Die
Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach Buchst. f) und g) dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
VII. Gewährleistung
a) Angaben
über Alter, Herkunft und Echtheit von Antiquitäten und
Kunstgegenständen sind keine Beschaffenheit im Sinne des
§ 434 BGB, sondern unverbindliche Auskünfte.
Garantien im Rechtsinn erhält der Kunde durch die Verkäuferin
nicht.
b) Ist
der Käufer Unternehmer, werden Antiquitäten und
Kunstgegenstände gekauft wie besehen bzw. wie sie hätten
besehen werden können. Die Verkäuferin übernimmt keine
Haftung für offene oder versteckte Mängel.
c) Ist
der Käufer Verbraucher, so stehen ihm die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche zu. Im Rahmen der Behebung des
Mangels hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung,
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin
ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Verbraucher jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
d) Verbraucher
müssen die Verkäuferin innerhalb von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels betrifft den Verbraucher.
Bei gebrauchten Gütern, insb. Antiquitäten und
Kunstgegenstände, trifft den Verbraucher die Beweislast für
die Mangelhaftigkeit der Sache.
e) Wählt
der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Erhält der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies
gilt nicht, wenn die Verkäuferin die Vertragsverletzung
arglistig verursacht hat.
f) Für
Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Verbraucher der Verkäuferin den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Buchst. d)).
VIII. Haftungsbeschränkungen
a) Bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die
Haftung der Verkäuferin auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Gegenüber
Unternehmern haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht eventuelle
Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei der Verkäuferin
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
c) Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin
Arglist vorwerfbar ist.
IX. Schlussbestimmungen
a) Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
b) Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
|